Bewirtungsbeleg App

Bewirtungsbelege, die einer Prüfung standhalten.

Rechnung fotografieren, Pflichtangaben ergänzen, fertiges PDF an die Steuerberatung. In zwei Minuten am Tisch statt abends im Schuhkarton.

Bald im App Store

Für iPhone.

So läuft es ab

  1. 1 Rechnung erfassen Der Dokumentenscanner erkennt die Ränder, richtet den Bon gerade und schneidet den Hintergrund weg.
  2. 2 Angaben ergänzen Anlass, Teilnehmer und Beträge. Die App rechnet Vorsteuer, Bemessungsgrundlage und den abziehbaren Anteil selbst aus.
  3. 3 PDF weitergeben Eigenbeleg und Rechnung in einem Dokument. Danach ist der Beleg gesperrt – Korrekturen laufen über einen Korrekturbeleg.

Warum diese App

Alles bleibt auf dem Gerät

Kein Server, kein Benutzerkonto, keine Werbung, keine Analyse. Die App baut von sich aus keine Verbindung ins Internet auf.

Einmal zahlen, kein Abo

Ohne Server entstehen keine laufenden Kosten – also gibt es auch keine laufende Rechnung.

Rechnet nach dem aktuellen Stand

70 % auf Netto plus Trinkgeld, Vorsteuer voll abziehbar. Die Umsatzsteuersätze richten sich nach dem Tag der Bewirtung.

Denkt an die Pflichtangaben

Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass, Höhe der Aufwendungen und Unterschrift. Ab 250 € weist die App auf die zusätzlichen Anforderungen hin.

Was es kostet

3 Belege gratis, danach 14,99 € einmalig

Kein Abo, keine Verlängerung. Bereits abgeschlossene Belege bleiben immer sichtbar und exportierbar – auch ohne Kauf. Es sind Buchungsbelege mit zehnjähriger Aufbewahrungspflicht.

Zur Einordnung

Diese App ist eine Ausfüllhilfe, keine Steuerberatung. Sie stellt die Felder bereit, die ein Bewirtungsbeleg braucht, rechnet die eingegebenen Beträge nach den hinterlegten Regeln um und erzeugt daraus ein PDF. Die Regeln orientieren sich an § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG und am BMF-Schreiben vom 19. November 2025.

Sie beurteilt deinen Einzelfall nicht: Ob eine Bewirtung betrieblich veranlasst war, ob die Aufwendungen angemessen sind und ob das Finanzamt einen Beleg anerkennt, entscheidet nicht die App. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bist du verantwortlich. Bei Zweifeln wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Einzelheiten stehen unter Nutzung und Haftung.