Stand: 30. Juli 2026
Diese App ist eine Ausfüllhilfe. Sie stellt die Felder bereit, die ein Bewirtungsbeleg braucht, rechnet die von dir eingegebenen Beträge nach den hinterlegten Regeln um und erzeugt daraus ein PDF.
Die hinterlegten Regeln orientieren sich an § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG und am BMF-Schreiben vom 19. November 2025.
Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine. Steuerliche Hilfe in Steuersachen darf nur leisten, wer dazu befugt ist (§§ 2, 3 Steuerberatungsgesetz). Ich bin es nicht.
Die App beurteilt deinen Einzelfall nicht. Sie prüft weder, ob eine Bewirtung betrieblich veranlasst war, noch ob die Aufwendungen angemessen sind, noch ob der Beleg im konkreten Fall anerkannt wird.
Bei Zweifeln wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bist du verantwortlich. Die App kann nicht erkennen, ob ein eingegebener Betrag stimmt, ob ein Teilnehmer fehlt oder ob die Rechnung zur Bewirtung gehört.
Ob das Finanzamt einen Beleg anerkennt, entscheidet nicht die App. Prüfe das Ergebnis, bevor du es weitergibst.
Bewirtungsbelege sind Buchungsbelege mit zehnjähriger Aufbewahrungspflicht. Da alle Daten ausschließlich auf deinem Gerät liegen, sichere sie rechtzeitig außerhalb der App.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hafte ich unbeschränkt, ebenso bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der App überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für steuerliche Nachteile, Nachzahlungen, Zinsen oder Bußgelder, die aus der Nutzung der App entstehen.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Stand: 30. Juli 2026. Bei Änderungen an der App werden diese Hinweise angepasst.
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